Als Gast bei einer öffentlichen Verhandlung:

Wie man als gefährliche Sekte diskriminiert und entrechtet wird -

Ein schockierender Erfahrungsbericht

Die auf dieser Seite dargestellten Beiträge tragen das Motiv, Leben und Werk von Heinz Grill anschaulich zu machen. Da auf seine Person aber auch viele Anschuldigungen und Projektionen gerichtet werden, gilt es sich auch damit auseinanderzusetzen. Um diesbezüglich konkretere Eindrücke zu gewinnen, beschloss ich als Gasthörer einer öffentlichen Gerichtsverhandlung beizuwohnen. In dieser ging es zwar nicht direkt um Heinz Grill, sondern um Personen die sich juristisch dagegen verwehren von der gegnerischen Seite auf eine sogenannte 'Grillanhänger-Liste' gesetzt und kriminalisiert zu werden. Wohl aber machte mir diese Erfahrung auf erschreckende Weise deutlich, wie tatsächlich meines Erachtens ein tief konspiratives Wirken gegenüber Heinz Grill und Personen die mit ihm verbunden sind sogar bis in die Justiz hinein wirksam ist.


Die Situation

Am Landgericht München kam es in der ersten Märzhälfte zu einer zivilrechtlichen Verhandlung derer ich als Gast, da es sich um einen öffentlichen Zivilprozeß handelte, beiwohnte. Mit der Unterlassungsklage gegen die erwähnte 'Grillanhängerliste' hat es folgende Bewandtnis: Ab 2012 kamen verschiedene und umfassende Verstöße der mittlerweile verstorbenen Ärztin Frau Bornschein gegenüber ehemaligen Patienten ans Tageslicht. Es ging u.a. um vielfachen Bruch und wiederholte Missachtung der ärztlichen Schweigepflicht, um unerlaubte Weitergabe von Patientenakten oder auch Kassenbetrug, um lediglich die juristisch greifbaren Delikte zu nennen. Die zahlreichen Traumatisierungen, die sehr viele Patienten durch besagte Ärztin erlebten, können auf juristischem Wege leider nicht mehr verfolgt werden.

Nun begannen nach Bekanntwerden dieser katastrophalen Umstände viele ehemalige Patienten eine systematische Aufarbeitung und Objektivierung des Geschehenen. Sie forderten Einsicht in ihre Patientenakten, was ihnen in den meisten Fällen nur auf mühsamen, juristischem Wege gelang. Als immer schockierender erwiesen sich die ans Tageslicht kommenden Motive in den 'Behandlungsmethoden' besagter Ärztin, die durch Zugriffe auf ihre Patienten ein geschicktes Macht- und Abhängigkeitsverhältnis konstruierte. Nachdem nun zahlreiche Patienten oftmals gezwungenermaßen auf juristischem Wege um ihr Patientenrecht kämpften, wurden diese kurzerhand alle von Fr. Bornschein auf eine sogenannte 'Grillanhängerliste' gesetzt, welche dann sogar den Gerichten vorgelegt wurde, um diese Menschen als angebliche Sektenmitglieder zu diffamieren und zu entrechten. Frau Bornschein besuchte selber bis zum Offenbarenden der schockierenden Hintergründe seit vielen Jahren Seminare und Kurse bei Heinz Grill. Dieser übte allerdings nach Bekanntwerden der umfassenden Problematik selber schwere Kritik an Frau Bornschein, mußte er beispielsweise feststellen, dass diese Jahre lang seinen Namen zwecks Rekrutierung von Patienten für ihre eigene Praxis und auch Yogalehrerausbildungen mißbrauchte. Gegen diesen Missstand des Namensmißbrauchs mußte er sich erst durch eine Unterlassungsklage erfolgreich wehren um nur ein Beispiel unter vielen herauszugreifen.

Fr. Bornschein versuchte nun, um sich der Kritik und der sie konfrontierenden Klagen zu entledigen, sich als verfolgtes Opfer einer angeblichen Heinz-Grill-Sekte auszugeben. Es entstand eine Liste auf der 54 Personen namentlich, teils mit Adresse genannt wurden, die als sektenzugehörig und an einem gezielten Kesseltreiben gegenüber der Ärztin beteiligt seien. Gegen diese Bezeichnung Anhänger einer von der Ärztin fiktiv erfundenen Sekte zu sein, wie auch an einem sogenannten Kesseltreiben beteiligt zu sein und insbesondere gegenüber Mißachtung der ärztlichen Schweigepflicht, zogen die Kläger nun vor Gericht.


Ein gezieltes Vorgeführt-Werden durch Gericht, Gegenseite und Presse

Zahlreiche Gerichtsverfahren fanden bisher zugunsten der Kläger statt. Dennoch ist an dieser Stelle die erschreckende Methodik aufzuzeigen, mit der die Partei Bornschein versucht Menschen, die nachweislich und objektiv durch die Ärztin Fr. Bornschein geschädigt wurden, als Anhänger einer angeblichen Sekte zu diffamieren und zu kriminalisieren. So auch geschehen in besagter Verhandlung im März. Die Kläger erwarteten eine Einzelverhandlung, da es sich ja auch um Einzelklagen handelte. Die beklemmende Situation die man aber vorfand war jene, dass man bereits auf dem Weg in den Gerichtssaal von einem Kamerateam gefilmt wurde und sich die Kläger plötzlich in einem Saal mit 22 anderen Klägern wiederfanden - obwohl es sich doch nachweislich um Einzelklagen handelte. Viele der anwesenden Kläger kannten sich gegenseitig gar nicht. Des Weiteren befanden sich mehrere schwer bewaffnete Polizisten im und vor dem Gerichtssaal, so als würde es sich um einen Prozeß der Rote Armee Fraktion handeln. Jeder Kläger ging eigentlich von einer Einzelverhandlung aus und man fragt sich warum und für wen ein solch drastisches Polizeiaufgebot organisiert wurde? Vielleicht damit die Presse gleich Material bekommt die 'gefährliche Sekte' im richtigen Licht darzustellen? Niemand wurde gefragt ob er gefilmt werden wolle, geschweige denn wurde der Anwalt der Kläger über die Anwesenheit der Presse vorab informiert. Das Gericht wußte auf Nachfrage im Vorfeld jedoch sehr wohl von dieser Presseanfrage, die von der Gegenseite in Auftrag gegeben wurde und stimmte dieser auch zu, unterließ es aber gezielt die Klägerseite darüber zu unterrichten. Wie Vieh auf einer Schlachtbank war das Gefühl, dem sich die geschockten und verärgerten Kläger aussetzen mußten.

Das Filmteam, bestehend aus Herrn Thöß und seiner Kollegin, drehte bereits einen Film über Scientology. Herr Thöß wurde allem Anschein nach von der Gegenseite gezielt engagiert einen Film über die angebliche Heinz Grill-Sekte zu inszenieren. Seit Jahren versucht die Partei Bornschein ehemalige Patienten und Personen, die sich juristisch gegen Schädigungen und Traumatisierungen seitens der Ärztin wehren in ein sektiererisches Licht zu rücken und diese als unmündige und abhängige Menschen zu stigmatisieren und zu entrechten.

Normalerweise sollte man meinen, dass ein gesunder Journalismus sich um Aufklärung der wirklichen Zusammenhänge bemühen sollte. Dabei wäre es doch selbstverständlich, dass man beide Seiten versucht möglichst objektiv im Dialog kennenzulernen. Keine einzige Anfrage aber um Objektivierung der Verhältnisse hat meines Wissens stattgefunden. Auf die Bitte hin das Filmen zu unterlassen, wurde von Herrn Thöß nur gesagt, man könne ja aus dem Bild gehen und auch die Beschwerden verschiedener Kläger, das Filmmaterial zu löschen wurde von Herrn Thöß süffisant belächelt. Man solle sich doch beim Bayerischen Rundfunk beschweren wurde aufgebrachten Personen auf dem Gang gesagt. Ein Polizist lächelte Herrn Thöß wohlwollend zu. Herr Thöß ging dann doch aus dem Gerichtssaal. Ein Polizist folgte ihm aber wenig später und drang auf ihn ein, er möge doch wieder in den Saal hineingehen. Dies aber keineswegs als formeller Hinweis, sondern wie ich es beobachten konnte mit einem eigentümlichen Engagement, dass er seine Arbeit doch bitte fortsetzen möge. Herr Thöß ging daraufhin wieder in den Saal hinein - jedoch ohne Kamera.

Die Stimmung im Gerichtssaal war äußerst belastend. Jeder Kläger fand sich nunmehr unter Aufsicht schwer bewaffneter Polizisten in einem Gruppenprozess wieder, den ein Kläger offen als Schauprozess beschrieb. Die Anwälte der Partei Bornschein brauchten eigentlich gar nichts tun. Diese saßen zu dritt auf einer Seite und ließen die Richterin für sie arbeiten. Zwei dieser Anwälte grinsten fortwährend, feixten und tuschelten miteinander, kichernd zu den Klägern hinüberblickend. Eine ältere Dame, die auch Klägerin war, erlitt einen Nervenzusammenbruch - sie sagte, so etwas habe sie noch nie erlebt. Sie mußte ärztlich betreut werden.

Aufgrund dieser katastrophalen Verhältnisse reichten die meisten Kläger unmittelbar einen Befangenheitsantrag ein. Dies interpretierte der beisitzende Richter Habereder mit den Worten, dass die Kläger abgesprochen seien. Das natürliche Recht auf ein ordentliches Einzelverfahren wurde ihnen verwehrt. Abgesehen davon, dass es sich tatsächlich um Einzelklagen handelt, hätten zudem unmöglich 23 Klagen in diesen wenigen Stunden unter den gebührenden Umständen und einer ordentlichen Beweisführung entsprechend behandelt werden können. Auch wurden, nochmals gesagt, die Kläger vorab in keinster Weise informiert, dass es sich um einen Sammeltermin handele. Die Beklagten-Partei übrigens war gar nicht anwesend, obwohl sie schriftlich, wie die Kläger auch einbestellt wurden. Sie ließen sich durch ihren Anwalt vertreten. Bereits aufgrund einer vorherigen richterlichen Argumentation im gleichen Prozess, wurde gegen die vorsitzende Richterin Grönke-Müller ein Befangenheitsantrag mehrerer Kläger gestellt. Nach Ablehnung dieses Befangenheitsantrages wurde darauf Einspruch erhoben. Das Oberlandesgericht, welches hierfür nun zuständig war, versandte erst zwei Tage vor entsprechender Verhandlung die Ablehnungsbescheide gegenüber dem Einspruch auf Befangenheit, ohne diese differenziert zu begründen. Der Eindruck, wie die Gerichte miteinander zusammenwirkten war untrüglich. -


Auch andere bekamen schon die 'Neutralität' der 25. Kammer zu spüren

Die Situation im Gerichtssaal war erschütternd. Deutlich war zu bemerken, wie die Anwälte der Partei Bornschein mit dem Gericht, dem Filmteam, wie sogar auch mit den Polizisten eine Parteiung bildeten. Zusätzlich saßen noch einige Personen als Zuschauer im Saal, die sich um das Vorgeführtwerden der angeblichen Sekte sichtlich freute, die groteske Situation mit Kaffeebecher in der Hand lächelnd sichtlich genießend. Eine sagte noch: 'Jetzt haben wir sie ja alle beisammen, die ganze Bande.' Tatsächlich erinnerte die Atmosphäre an unheilvolle Zeiten, in denen Juden in Schauprozessen vorgeführt wurden. Weit hergeholt ist dieser Vergleich sicher nicht. Erst im November letzten Jahres machte die gleiche Richterin Frau Grönke-Müller durch ein Skandalurteil gegen Charlotte Knobloch, (Präsidentin der israelischen Kultusgemeinde in München u. Oberbayern), die sich gegen antisemitische Äußerungen seitens Abraham Melzer zu wehren versuchte, von sich reden. Die Richterin legte auf erschütternde Weise ihre Interpretation dar, wann eine Äußerung antisemitisch sei und wann nicht. Ähnliches widerfur auch Jutta Ditfurth (Sozialwissenschaftlerin/Politikerin/Aktivistin für Feminismus, Ökosozialismus und Antirassismus)
vor zwei Jahren unter gleicher Richterin. (Genaueres hierzu unter diesem Link.)

Mich hat dieser Vormittag sehr erschüttert. Zu sehen wie ein deutsches Gericht mit der Gegenseite auf beste Weise kooperiert und Menschen, die auf ein faires, individuelles und geordnetes Verfahren hofften wie Kriminelle und Rechtlose behandelt wurden - das war nicht zu fassen. Dieses Zusammenwirken der Partei Bornschein mit Gericht, Justizbeamten, Presse und Publikum in perfekter Absprache - das sind wahrlich Verhältnisse welche die Hoffnung auf Wahrheitsfindung, was doch das eigentliche Motiv eines jeden Gerichtes sein sollte, begraben lassen.

Die Krönung des Ganzen erfolgte dann am nächsten Tag noch in Münchner Lokalzeitungen: In Artikeln wurde von mysteriösen Prozessen nach Mord an dem Ärzteehepaar geschrieben. Die einzelnen Kläger wurden als Mitglieder einer Yoga-Gruppe benannt und dass es seit dem Tod des Ehepaares Bornschein vor allem um das Erbe dieser gehe. Grotesk! Zudem wurde gesagt, die Angehörigen seien nicht gekommen aus Angst vor der Yoga-Gruppe! Unglaublich! Man mag sich fragen, wie dieser Zeitungsartikel zustande kam, wo doch kein offizieller Pressevertreter bei der Verhandlung anwesend war? Lediglich das Kamerateam, dessen Aufgabe es ja allem Anschein nach ist einen Film über eine angebliche Sekte zu produzieren. Was an diesem Tag am Münchner Landgericht geschah - dem Ort der repräsentativ für Rechtssprechung und Gerechtigkeit sein sollte - dies war in seiner Summe erschaudernd und vernichtend gegenüber Wahrheit und dem Wert menschlicher Individualität.